Im aktuellen Anwaltsblatt lese ich ein Plädoyer von Prof. Dr. Niko Härting für die Abschaffung des Verbotsprinzips mit Erlaubnisvorbehalt im deutschen Datenschutzrecht – übersetzt heißt das: die Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung, etc. im privaten Bereich soll (anders als im öffentlichen Bereich) nicht von einer Einwilligung der Betroffenen abhängig gemacht werden. Als Gründe werden u.a. die Berufsfreiheit der Unternehmen im Online-Bereich und die freie Kommunikation angeführt!
So weit, so gut!
