03.09.2012

…für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung

Im aktuellen Anwaltsblatt lese ich ein Plädoyer von Prof. Dr. Niko Härting für die Abschaffung des Verbotsprinzips mit Erlaubnisvorbehalt im deutschen Datenschutzrecht – übersetzt heißt das: die Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung, etc. im privaten Bereich soll (anders als im öffentlichen Bereich) nicht von einer Einwilligung der Betroffenen abhängig gemacht werden. Als Gründe werden u.a. die Berufsfreiheit der Unternehmen im Online-Bereich und die freie Kommunikation angeführt!

So weit, so gut!

07.06.2012

Die Datä sin sischä!

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Heute haben verschiedene Nachrichtenmagazine und -portale darüber berichtet, dass die Schufa Holding AG in Kooperation mit dem Hasso-Plattner-Institut der Universität Potsdam ein Projekt ins Leben gerufen hat…

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