Das OLG Köln meint es (vermeintlich) gut mit Eheleuten! In dem Urteil vom 16.05.2012 (Az 6 U 239/11) wurde einmal mehr bestätigt, dass es unter Ehepartnern grundsätzlich keine anlasslose Verpflichtung dahingehend gibt, den eigenen Internetanschluss vor Urheberrechtsverletzungen zu schützen bzw. zu kontrollieren oder Weisungen zu erteilen (“Du begehst mir aber keine Urheberrechtsverletzungen mit meinem PC, ja Schatz?”).
Ich wollte darüber berichten, warum ich die Kanzlei nun nicht mehr unter der Bezeichnung “MMR – Marken Medien Recht” betreibe, sondern unter “feine kleine kanzlei”.
Der Grund hierfür ist simpel: ich wurde abgemahnt, von einem großen deutschen Verlag mit Sitz in München. Dieser Verlag, den ich nach wie vor sehr schätze, ist der Meinung, dass ich durch die Bezeichnung meiner Kanzlei als “MMR” Titelschutzrechte verletze, da der Verlag eine Fachzeitschrift mit gleicher Bezeichnung in seinem Portfolio hält.