Heute haben verschiedene Nachrichtenmagazine und -portale darüber berichtet, dass die Schufa Holding AG in Kooperation mit dem Hasso-Plattner-Institut der Universität Potsdam ein Projekt ins Leben gerufen hat, bei welchem mittels Datamining Daten von Nutzern sozialer Netzwerke (u.a. facebook, twitter und XING) erhoben werden sollen, die Aufschluss über deren Kreditwürdigkeit o.ä. geben.
Mittlerweile warnt die Bundesregierung die Schufa vor einer solchen Vorgehensweise. Begründet wird dies mit einem massiven Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Dieses Recht wird aus den Grundrechten in Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 des Grundgesetzes als Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgeleitet und besagt, dass jeder grundsätzlich über die Preisgabe seiner persönlichen Daten selbst entscheiden können soll. In Artikel 8 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention wird es wie folgt definiert:
Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.
Einschränkungen dieses Rechts sind nur per Gesetz möglich, wozu unter anderem das Bundesdatenschutzgesetz gehört. In § 29 Bundesdatenschutzgesetz ist die Datenerhebung durch die Schufa als Auskunftei geregelt.
Es steht deren Interesse an der Erhebung, etc. der Daten allerdings wohl ein schutzwürdiges Interesse der Betroffenen (z.B. facebook user) entgegen, diese Daten (es bleibt abzuwarten, welche das sein sollen – “Freunde” oder Posts als Indikator für Kreditwürdigkeit?) nicht zu erheben.
Zieht man zusätzlich die Grundsätze des Bundesdatenschutzgesetzes heran, allen voran die Datentransparenz und die Datensparsamkeit, so dürfen durchaus Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geplanten Aktion der Schufa angemeldet werden.
Weitere Informationen zur Schufa gibt es hier.
Update: die Universität Potsdam bzw. das dort ansässige Hasso-Plattner-Institut hat die Kooperation mit der Schufa und damit das geplante Projekt aufgrund heftiger Kritik seitens der Datenschützer und auch der Politik beendet. Dies berichten u.a. Golem und der Spiegel.
Einerseits eine erfreuliche Entwicklung. Andererseits fragt man sich mitunter, warum z.B. die von facebook initiierte Abstimmung seiner Mitglieder über geplante Änderungen im Datenschutz und anderen Bereichen so wenig Anklang gefunden hat. Sicherlich lag dies auch an der fehlenden Kommunikation seitens des Netzwerkes, jedoch verwundert es doch ein wenig, dass es immerhin mehrere zehntausend Kommentare hierzu auf facebook gab, diese Nachricht sich aber dennoch nicht ausreichend viral verbreitet hat.
Ab einer Teilnahme von mindestens 30 Prozent aller User wollte facebook die Abstimmung als verbindlich ansehen. Die tatsächlichen Zahlen sprechen für sich, wie u.a. die Zeit zu berichten weiß:
Damit das Abstimmungsergebnis für das Online-Netzwerk bindend ist, müssen daran allerdings 30 Prozent der aktiven Nutzer teilnehmen. Das wären nach jüngsten Mitgliederzahlen rund 270 Millionen.
Bis Ablauf der Wochenfrist am Freitagabend hatten aber nur 342 632 Facebook-Mitglieder ihre Stimme abgegeben – weniger als 0,04 Prozent. Dabei gab es unter den Teilnehmern der Abstimmung eine überwältigende Ablehnung der neuen Richtlinien: Lediglich 44 749 stimmten dafür, 297 883 dagegen.

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