18.05.2012

Dieses Urteil ist in Deutschland verfügbar!

Das OLG Köln meint es (vermeintlich) gut mit Eheleuten! In dem Urteil vom 16.05.2012 (Az 6 U 239/11) wurde einmal mehr bestätigt, dass es unter Ehepartnern grundsätzlich keine anlasslose Verpflichtung dahingehend gibt, den eigenen Internetanschluss vor Urheberrechtsverletzungen zu schützen bzw. zu kontrollieren oder Weisungen zu erteilen (“Du begehst mir aber keine Urheberrechtsverletzungen mit meinem PC, ja Schatz?”).

Seite 1 von 11