07.03.2012

Suchen Sie sich Ihre Freunde selbst!

Photo: © Methos04, 2006 via flickr

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 06.03.2012 (Aktenzeichen: 16 O 551/10) in erster Instanz entschieden, dass der “Freundefinder” von facebook nicht mit den Leitgedanken des Verbraucherschutzes in Deutschland zu vereinen, also rechtswidrig ist.

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