Die feine kleine kanzlei

ist Ihr Partner für Rechtsfragen im Internetrecht, gewerblichen Rechtsschutz sowie im Urheber- und Medienrecht. Zum Schutz vor Abmahnungen prüft die feine kleine kanzlei Ihren Onlineauftritt hinsichtlich aller relevanten Inhalte und zeichnet auf Wunsch auch langfristig, weit über die normale Dauer hinaus, hierfür verantwortlich.

Letzte Blog-Einträge

03.09.2012

…für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung

Im aktuellen Anwaltsblatt lese ich ein Plädoyer von Prof. Dr. Niko Härting für die Abschaffung des Verbotsprinzips mit Erlaubnisvorbehalt im deutschen Datenschutzrecht – übersetzt heißt das: die Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung, etc. im privaten Bereich soll (anders als im öffentlichen Bereich) nicht von einer Einwilligung der Betroffenen abhängig gemacht werden. Als Gründe werden u.a. die Berufsfreiheit der Unternehmen im Online-Bereich und die freie Kommunikation angeführt!

So weit, so gut!

07.06.2012

Die Datä sin sischä!

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Heute haben verschiedene Nachrichtenmagazine und -portale darüber berichtet, dass die Schufa Holding AG in Kooperation mit dem Hasso-Plattner-Institut der Universität Potsdam ein Projekt ins Leben gerufen hat…

18.05.2012

Dieses Urteil ist in Deutschland verfügbar!

Das OLG Köln meint es (vermeintlich) gut mit Eheleuten! In dem Urteil vom 16.05.2012 (Az 6 U 239/11) wurde einmal mehr bestätigt, dass es unter Ehepartnern grundsätzlich keine anlasslose Verpflichtung dahingehend gibt, den eigenen Internetanschluss vor Urheberrechtsverletzungen zu schützen bzw. zu kontrollieren oder Weisungen zu erteilen (“Du begehst mir aber keine Urheberrechtsverletzungen mit meinem PC, ja Schatz?”).